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25.04.2015: Aus den Ausschüssen

Wird das jetzt in Rüsselsheim epidemisch:
Politisch induzierte Dyskalkulie ?

254 = 36 ?
20 = 23 ?
111=100 ?
90 = 80 ?
26 = 0 ?

21. April 2015, Sozial- und Jugendausschuss der Stadtverordnetenversammlung Rüsselsheim:

Es geht um den Plan des Bürgermeisters Grieser, zwei weitere Horte (zur Betreuung von  Grundschulkindern vor und nach der Schule ) zu schließen. Begründung für den Hort Amselstraße: Die 20 Plätze sollen für Kinder zwischen 3 und 6 (Kita) genutzt werden. Die Hortkinder werden auf die Nachmittagsbetreuung der Grundschulen verwiesen.

Bereits letztes Jahr sah die Griesersche Vorlage (Drucksache=DS 359) den Beschluss vor, den Hort mit Beginn des Kita-Jahres 2015/16 zu schließen. Das wurde damals nach den Protesten der Eltern von der Stadtverordnetenversammlung in eine Kenntnisnahme dieser Absicht  abgeändert und die Beschlussfassung um ein Jahr verschoben. Gegenüber dem Einwand eines Vertreters der Horteltern, dass bei – im Laufe des nächsten Kita-Jahres auftretenden - 36 fehlenden Kita-Plätzen und dem geplanten Zuwachs um 140 Plätze doch eine Schließung des Hortes eine falsche und unnötige Maßnahme sei, sagte Dennis Grieser, die Situation mit den fehlenden Plätzen für Kita-Kinder habe sich gegenüber dem letzten Jahr nicht geändert und man könne doch nicht nochmal um ein Jahr verschieben, um dann zu sehen, dass sich immer noch nichts geändert habe.  Mein Hinweis dazu: Letztes Jahr (DS 359, Anlage 3a) 254 fehlende Plätze, jetzt (DS 488, Anlage 3) 36 fehlende Plätze – und wie oben beschrieben: geplanter Zuwachs 140 Plätze.

In DS 489 zur Versorgung mit Betreuungsplätzen für Grundschulkinder wird versucht, die Horteltern und eventuell kritische Stadtverordnete mit der folgenden Angabe zu beruhigen:  „… kann der notwendige Bedarf über die Erhöhung der Plätze in der Albrecht-Dürer-Schule um 10 auf 110 Betreuungsplätze und in der Eichgrundschule um ebenfalls 10 auf 90 Plätze gedeckt werden“.

Zum einen ist 10+10=20 und den Hort Amselstraße  besuchen momentan 23 Kinder (und bei 5 möglichen Abgängen zum Schuljahresende gibt es bereits 7 Neuanmeldungen). Zum anderen sind in der Schulbetreuung an der Dürerschule momentan bereits 111 Kinder untergebracht und an der Eichgrundschule bereits 90 (so die Informationen bei einem Besuch der Horteltern in den Schulen und auch Anlage 1 der DS 489). Die in zwei Kitas im Dicken Busch noch angebotenen Regelbetreuungsplätze (Vormittagbetreuung + Nachmittags von Montag bis Donnerstag) sollen gemäß DS 488 gestrichen werden. Auf meine Warum-Frage im Ausschuss war die Antwort: "Die Nachfrage geht gegen Null". Eine nochmalige Nachfrage und ein Blick in den monatlichen Bericht des Fachbereichs ergab: 26 Kinder nutzen dieses Angebot.

Kann frau/man diese politisch induzierte Dyskalkulie bei einem berufspolitisch agierenden Juristen noch als déformation professionnelle auffassen, wird es bei den juristischen Fehlleistungen in den Grieserschen Vorlagen allerdings rätselhafter.

So wird in den Vorlagen (DS 487 und 488) immer wieder auf einen gar nicht mehr existierenden § 24a des SGB (Sozialgesetzbuch) VIII Bezug genommen! Der wurde  bereits im August 2013 abgeschafft. Er erlaubte es den Kommunen bis dahin, den eigentlich geltenden Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren nicht zu erfüllen und stattdessen einen stufenweisen Ausbau des Förderangebots vorzunehmen. Jetzt aber gilt die eindeutige Aussage des § 24, dass der Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu erfüllen ist. Zudem wird in DS 487 (U3-Betreuungsplätze) wieder formuliert, dass gemäß § 24a „ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres besteht.“ Verschwiegen wird dabei, dass für sehr viele Kinder im ersten Lebensjahr dieser Anspruch ebenfalls besteht. Für alle die nämlich, für die
„1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
2. die Erziehungsberechtigten
a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder
c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.“

Könnte man das vielleicht als politisch induzierte juristische Schlamperei auffassen?

Heinz-Jürgen Krug

 

 

 

   
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